Weitere Fragen?
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.
Häufige Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige
Was kostet Ihre Online Verteidigungsanzeige?
Unser Motto lautet “strafrechtliche Verteidigung” für jeden.
Sie erhalten viele Leistungen inklusive:
- bundesweite Vertretung
- keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
- Vertretungsanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht
- diverse Rechtsmittel z.B. Beschwerde gegen Widerrufsbeschluss, Gnadengesuch, Einspruch gegen ein Strafbefehl, Verteidigung gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht usw.
- Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
- Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
- keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
- wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte)
- wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
- wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung
- wir vertreten Sie bundesweit vor den Strafgerichten
- keine zusätzlichen Fahrtkosten
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf den Einzelfall an. Gerne teilen wir Ihnen mit, ob in Ihrem Fall zwingend ein Anwalt notwendig ist. Bei einem drohenden Bewährungswiderruf ist es immer ratsam einen Anwalt zu nehmen!
Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?
Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch Ihre Verteidigungsanzeige ein. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.
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